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Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien individuell und alltagsnah. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und sie bei der Bewältigung von schulischen, familiären oder sozialen Herausforderungen zu begleiten. 

Die Unterstützung orientiert sich am jeweiligen Bedarf und an den vorhandenen Ressourcen des Kindes oder Jugendlichen. 

Dabei werden Eltern aktiv einbezogen, um Erziehungskompetenzen zu fördern und familiäre Beziehungen zu stabilisieren. 

Der Erziehungsbeistand arbeitet vertrauensvoll, ressourcen- orientiert und lösungsfokussiert. Die Hilfe findet überwiegend im sozialen Umfeld des Kindes oder Jugendlichen statt. Grundlage der Leistung ist § 30 SGB

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