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Begleiteter Umgang gem. § 18 SGB VIII

Der begleitete Umgang nach § 18 SGB VIII unterstützt Kinder, Jugendlichen sowie Eltern und andere Personensorgeberechtigte bei der Ausübung des Umgangsrechts in belasteten familiären Situationen.

Ziel ist es, dem Kind oder dem Jugendlichen sichere, verlässliche und kindgerechte Kontakte zu allen relevanten Bezugspersonen zu ermöglichen. Die Umgangskontakte finden in einem geschützten Rahmen statt und werden fachlich begleitet. Dabei steht das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt des Handelns.

Die Fachkräfte fördern eine positive Beziehungsgestaltung und unterstützen Eltern sowie Personensorgeberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung. Konflikte werden professionell aufgefangen und deeskalierend begleitet. 

Der begleitete Umgang kann dazu beitragen, den Umgang langfristig zu stabilisieren oder schrittweise in eine selbstständige Ausgestaltung zu überführen.

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