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Hilfen zur Erziehung

Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß §§27ff bieten wir Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Familien diverse Angebote an, welche auf die Entwicklung und die Kräftigung der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Zielgruppe abzielen. So werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, verantwortungsbewussten, gemeinschaftsfähigen und entscheidungsfähigen Persönlichkeiten unterstützt. Darüber hinaus wird die ganze Familie bei ihren Erziehungsaufgaben und ihrem familiären Alltag begleitet, um die Bedingungen hinsichtlich der Entwicklung und des Aufwachsens der Kinder zu verbessern, das Kindeswohl zu sichern und um die familiären Beziehungen zu fördern.
Diese von uns angebotene Hilfe kann von Ihnen als Sorgeberechtigte beim ansässigen Jugendamt beantragt werden. Sollte der Antrag bewilligt werden, steht Ihnen unser Angebot kostenlos zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir kostenlose Beratungsgespräche für die Entscheidungsfindung an und stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen dazu gerne zur Verfügung.
Erziehung ist ein Thema, dass sich nicht nur auf die Schule beschränkt. Erziehung ist ein komplexes System und sollte sich an Werten und Zielen orientieren, die den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu werden. Wie Erziehung funktioniert, ist ein großes Thema auch im Rahmen der Integration.
Doch ob mit oder ohne Zuwanderung – jeder Mensch hat seine eigene Geschichte und jeder Mensch ist bei uns herzlich willkommen, unabhängig von Sprache, Alter, Herkunft, Religion, sozialer Schicht oder Bildungsniveau. Probleme innerhalb der Familie, im Sozialleben, bei der Identitätsfindung und der Bewältigung des Alltags gibt es überall. Diese zu lösen hat sich das Atlas-Bildungs-Center zur Aufgabe gemacht.
Das Atlas-Bildungs-Center bietet professionelle ambulante Erziehungshilfe an. Unser erfahrenes Fachpersonal setzt sich täglich und flexibel mit den Schwierigkeiten von Kindern, Jugendlichen und Familien auseinander und unterstützt diese dabei, geeignete und dauerhafte Lösungen zu entwickeln. Gerade Familien mit Migrationsgeschichte stellt der Spagat zwischen der Kultur ihres Herkunftslandes und der deutschen Kultur vor besondere Herausforderungen und Probleme. Hier greift unsere langjährige Erfahrung und hier liegt auch der Schwerpunkt unserer Arbeit in der ambulanten Erziehungshilfe.
Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen Tipps mit auf den Weg zu geben.

Familienhilfe

Die Ambulante Erzieherische Hilfe (AEH) setzt genau dort an…

Pädagogische Beratung

Die Ambulante Erzieherische Hilfe (AEH) setzt genau dort an…

Pädagogische Gruppenarbeit

Die Ambulante Erzieherische Hilfe (AEH) setzt genau dort an…

Sozialprojekte

Die Ambulante Erzieherische Hilfe (AEH) setzt genau dort an…

Trainingswohnung

Die Ambulante Erzieherische Hilfe (AEH) setzt genau dort an…

Hilfen zur Erziehung (HzE) sind Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für Familien, Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung benötigen. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu sichern, Eltern in ihrer Erziehung zu stärken und gemeinsam Wege aus belastenden Situationen zu finden.

Hilfen zur Erziehung richten sich an:

  • Eltern und Personensorgeberechtigte, die Unterstützung bei der Erziehung oder Bewältigung familiärer Probleme wünschen
  • Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung oder in ihrem sozialen Umfeld Unterstützung brauchen

Voraussetzung ist in der Regel eine Bewilligung durch das zuständige Jugendamt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie unverbindlich, welche Hilfeform für Ihre Situation geeignet ist.

Unsere Leistungen orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Wir bieten unter anderem:

  • Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
  • Begleiteter Umgang (§ 18 SGB VIII)
  • Betreuung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
  • Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)
  • Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

Die Kontaktaufnahme kann direkt durch Eltern, Jugendliche oder über das zuständige Jugendamt erfolgen. Wir informieren Sie gerne über das Verfahren und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Die Kosten für Hilfen zur Erziehung werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt übernommen (§§ 27 ff. SGB VIII).

Für die Familien entstehen dabei keine eigenen Kosten.

Die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung hängt vom jeweiligen Jugendamt ab.

Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf, sie kann kurzfristig zur Krisenbewältigung oder längerfristig zur Stabilisierung erfolgen.

Nach der Bewilligung wird eine pädagogische Fachkraft eingesetzt, die zu Ihrer Situation und den vereinbarten Zielen passt.

Ein Kennenlernen findet vor Beginn der Hilfe statt, um Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit aufzubauen.

Hilfen zur Erziehung sind grundsätzlich freiwillig. Sie können die Maßnahme jederzeit beenden oder gemeinsam mit uns und dem Jugendamt über eine Anpassung sprechen.

Wichtig ist, dass die Beendigung in einem gemeinsamen Gespräch abgestimmt wird, um einen guten Abschluss zu ermöglichen.

Wir arbeiten streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der Hilfe verwendet.