Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung (HzE) sind Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für Familien, Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung benötigen. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu sichern, Eltern in ihrer Erziehung zu stärken und gemeinsam Wege aus belastenden Situationen zu finden.
Hilfen zur Erziehung richten sich an:
- Eltern und Personensorgeberechtigte, die Unterstützung bei der Erziehung oder Bewältigung familiärer Probleme wünschen
- Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung oder in ihrem sozialen Umfeld Unterstützung brauchen
Voraussetzung ist in der Regel eine Bewilligung durch das zuständige Jugendamt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie unverbindlich, welche Hilfeform für Ihre Situation geeignet ist.
Unsere Leistungen orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Wir bieten unter anderem:
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Begleiteter Umgang (§ 18 SGB VIII)
- Betreuung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Die Kontaktaufnahme kann direkt durch Eltern, Jugendliche oder über das zuständige Jugendamt erfolgen. Wir informieren Sie gerne über das Verfahren und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die Kosten für Hilfen zur Erziehung werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt übernommen (§§ 27 ff. SGB VIII).
Für die Familien entstehen dabei keine eigenen Kosten.
Die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung hängt vom jeweiligen Jugendamt ab.
Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf, sie kann kurzfristig zur Krisenbewältigung oder längerfristig zur Stabilisierung erfolgen.
Nach der Bewilligung wird eine pädagogische Fachkraft eingesetzt, die zu Ihrer Situation und den vereinbarten Zielen passt.
Ein Kennenlernen findet vor Beginn der Hilfe statt, um Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit aufzubauen.
Hilfen zur Erziehung sind grundsätzlich freiwillig. Sie können die Maßnahme jederzeit beenden oder gemeinsam mit uns und dem Jugendamt über eine Anpassung sprechen.
Wichtig ist, dass die Beendigung in einem gemeinsamen Gespräch abgestimmt wird, um einen guten Abschluss zu ermöglichen.
Wir arbeiten streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der Hilfe verwendet.